
Altersvorsorgedepot 2027: Förderung, Regeln und für wen es sich lohnt
Die Riester-Rente war für viele eine Enttäuschung: volle Beitragsgarantie, dafür kaum Rendite und kaum durchschaubare Kosten. Ab dem 1. Januar 2027 kommt der Nachfolger – das Altersvorsorgedepot mit bis zu 540 Euro Zulage, 300 Euro je Kind und ETFs statt Garantiezwang. Ob es sich für Sie rechnet, hängt an drei Dingen: Ihrem Einkommen, Ihren Kindern und der Frage, wann Sie das Geld brauchen.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft ersetzt. Es verzichtet auf die Beitragsgarantie, erlaubt dafür bis zu 100 Prozent Aktien über Fonds und ETFs, und die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Ausgezahlt wird frühestens mit 65 Jahren.
Der entscheidende Unterschied zu Riester steckt im Verzicht auf die Garantie. Weil Anbieter bisher zum Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge garantieren mussten, landete ein großer Teil des Geldes in niedrig rentierenden Anleihen – bei den Zinsen der 2010er-Jahre ein Renditekiller. Im Altersvorsorgedepot ist eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent möglich. Der Preis dafür: Es gibt keine Zusage, dass am Ende mindestens das Eingezahlte da ist.
Der Rechtsstand in einem Absatz: Das Kabinett hat die Reform am 17. Dezember 2025 beschlossen, der Bundestag hat sie am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Verkündet wurde das Altersvorsorgereformgesetz am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156, Gesetzesvorgang). Anwendbar sind die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2027. Einen laufend aktualisierten Überblick geben die FAQ der Bundesregierung. Einzelne Detailfragen klärt erst ein noch ausstehendes Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums – wo das relevant ist, sagen wir es unten ausdrücklich.
Die Förderung: bis zu 540 Euro Zulage – plus 300 Euro je Kind
Die wichtigste Änderung gegenüber Riester: Die Zulage hängt nicht mehr an einem Prozentsatz Ihres Bruttoeinkommens, sondern direkt an dem, was Sie einzahlen. Der Bundestag hat das Fördermodell im Verfahren ausdrücklich auf eine prozentuale, beitragsproportionale Förderung umgestellt (Quelle: Bundestag). Wer wenig einzahlt, bekommt anteilig genauso viel – die Zulage staffelt sich nach Sparbetrag, nicht nach Gehalt.
| Förderbaustein | Wie es funktioniert | Maximal pro Jahr |
|---|---|---|
| Grundzulage, Stufe 1 | 50 % der Beiträge (= 50 Cent je Euro) bis 360 Euro Eigenbeitrag | 180 Euro |
| Grundzulage, Stufe 2 | 25 % der Beiträge (= 25 Cent je Euro) von 360,01 bis 1.800 Euro Eigenbeitrag | 360 Euro |
| Grundzulage gesamt | — | 540 Euro |
| Kinderzulage | 100 % (1 Euro je Euro) bis 300 Euro Eigenbeitrag je Kind (25 Euro monatlich) | 300 Euro je Kind |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag | 200 Euro |
Zwei Zahlen lohnen den zweiten Blick.
Die ersten 360 Euro sind das beste Geschäft. Wer 30 Euro im Monat einzahlt, bekommt 15 Euro im Monat vom Staat dazu. Das sind 50 Prozent Förderquote – eine Sofortrendite, die keine Fondsauswahl und keine Kostendiskussion einholt. Für kleine Sparraten ist das neue System deutlich attraktiver als das alte.
Kinder sind der stärkste Hebel. 300 Euro Eigenbeitrag je Kind lösen 300 Euro Zulage aus. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt allein dafür 600 Euro – jedes Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Bei Riester war die Kinderzulage nach Geburtsjahr gestaffelt (185 oder 300 Euro), das entfällt.
Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Wer weniger einzahlt, bekommt keine Zulage.
Steuerlich sind Beiträge bis 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch als Sonderausgaben abziehbar – zusammen also bis zu 2.340 Euro. Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch: Ist Ihr Steuervorteil höher als die Zulage, bekommen Sie die Differenz zusätzlich erstattet. Für Gutverdiener ist das der eigentliche Hebel, für Geringverdiener die Zulage. Details dazu in den FAQ des Bundesfinanzministeriums.
Noch nicht abschließend geklärt
Wie Grund- und Kinderzulage im Detail zusammenspielen – konkret, ob der Eigenbeitrag für die Kinderzulage innerhalb der 1.800 Euro angerechnet wird oder obendrauf kommt – regelt erst das BMF-Anwendungsschreiben. Wir rechnen Ihnen Ihre Förderung im Webinar oder im persönlichen Gespräch mit den dann geltenden Werten vor.
Wie Grund- und Kinderzulage im Detail zusammenspielen – konkret, ob der Eigenbeitrag für die Kinderzulage innerhalb der 1.800 Euro angerechnet wird oder obendrauf kommt – regelt erst das BMF-Anwendungsschreiben. Wir rechnen Ihnen Ihre Förderung im Webinar oder im persönlichen Gespräch mit den dann geltenden Werten vor.
Wie viel darf hinein? 1.800 Euro gefördert, bis 6.840 Euro pro Vertrag
Gefördert werden 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Einzahlen dürfen Sie deutlich mehr: bis zu 6.840 Euro pro Vertrag und Jahr. Alles über 1.800 Euro bringt keine zusätzliche Zulage – wächst aber im gleichen steuerfreien Mantel.
Erlaubt sind bis zu zwei geförderte Verträge parallel: Ab dem dritten abgeschlossenen Vertrag werden die Beiträge nicht mehr als geförderte Altersvorsorgebeiträge behandelt. Rechnerisch können so bis zu 13.680 Euro im Jahr in geförderte Verträge fließen. Die Förderung selbst bleibt dabei personenbezogen bei 1.800 Euro plus Zulage gedeckelt, egal wie viele Verträge Sie haben.
Altersvorsorgedepot, Standarddepot oder Garantieprodukt? 3 Wege ab 2027
Ab 2027 gibt es nicht ein Produkt, sondern drei Wege. Die Wahl ist die eigentliche Beratungsfrage.
1. Das Altersvorsorgedepot – volle Renditechance, keine Garantie
Sie wählen die Anlage selbst aus dem zulässigen Universum. Aktienquote bis 100 Prozent, keine Kapitalgarantie, kein Kostendeckel. Passt für Sparer mit langem Anlagehorizont und der Nervenstärke, einen Börsencrash im Depot auszusitzen.
2. Das Standarddepot – die einfache Lösung mit Kostenbremse
Jeder Anbieter von Altersvorsorgeverträgen muss ein Standarddepot bereitstellen: zwei Fonds – einer chancenorientiert, einer risikoärmer – mit automatischer Umschichtung nach Lebenszyklusmodell. Je näher der Rentenbeginn, desto niedriger die Aktienquote. Sie treffen keine Anlageentscheidung.
Entscheidend ist der Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Im Gesetzentwurf standen ursprünglich 1,5 Prozent; das Parlament hat auf 1,0 Prozent nachgeschärft (Quelle: Bundestag). Für Sparer, die sich nicht mit Fondsauswahl beschäftigen wollen, ist das Standarddepot die vernünftige Voreinstellung.
Neu ist außerdem: Das Gesetz ermöglicht ein zusätzliches, staatlich organisiertes Standarddepot über einen öffentlichen Träger. Die dafür nötige Verordnung liegt allerdings noch nicht vor, und auch der Träger ist nicht bestimmt – im Gespräch sind unter anderem Bundesbank, KfW und Deutsche Rentenversicherung. Fachleute halten es inzwischen für möglich, dass dieses staatliche Angebot deutlich nach dem 1. Januar 2027 kommt. Planen Sie also nicht damit. Wir beobachten das und sagen Bescheid, sobald es kommt.
3. Altersvorsorgevertrag mit 80 oder 100 Prozent Garantie
Wer Garantien will, bekommt sie weiter – künftig in zwei Stufen. Die 100-Prozent-Garantie entspricht dem alten Riester-Prinzip. Neu ist die 80-Prozent-Variante: Sie sichert nur 80 Prozent der Beiträge zu und lässt dem Anbieter dadurch mehr Spielraum für Aktien.
| Altersvorsorgedepot | Standarddepot | Garantieprodukt | |
|---|---|---|---|
| Kapitalgarantie | keine | keine | 80 % oder 100 % |
| Aktienquote | bis 100 %, selbst gewählt | nach Lebenszyklusmodell | vom Anbieter gesteuert |
| Kostendeckel | keiner | max. 1,0 % p. a. | keiner |
| Aufwand für Sie | Fondsauswahl nötig | keine Entscheidung nötig | keine Entscheidung nötig |
| Geeignet für | langer Horizont, Erfahrung | Einsteiger, „einfach machen" | Sicherheitsorientierte |
Unsere Erfahrung aus der Beratung: Die Garantie kostet über 25 oder 30 Jahre spürbar Rendite – aber sie ist nicht sinnlos. Wer bei jedem Kursrückgang unruhig wird und Gefahr läuft, im schlechtesten Moment auszusteigen, fährt mit einer Garantie am Ende oft besser als mit dem theoretisch überlegenen Depot. Diese Frage entscheidet nicht die Tabelle, sondern Ihr Verhalten.
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Was ins Depot darf – und was nicht
Zulässig sind nach derzeitigem Stand ETFs auf Aktien, Anleihen, Mischportfolios und Geldmarkt, aktiv gemanagte Investmentfonds sowie Staatsanleihen aus dem Euroraum. Für Kleinanleger gilt eine Risikogrenze: zugelassen sind Fonds und ETFs der Risikoklassen 1 bis 5 von 7 (nach dem Risikoindikator SRI der PRIIPs-Verordnung) – die spekulativsten Kategorien 6 und 7 sind ausgeschlossen.
Zertifiziert werden die Verträge vom Bundeszentralamt für Steuern. Zum Start 2027 erfolgt die Zertifizierung ohne vollständige Vorabprüfung und unter einem Widerrufsvorbehalt von zwei Jahren, damit der Markt schnell starten kann – die Zertifizierung ist also kein Qualitätssiegel für die Rendite, sondern bestätigt nur, dass der Vertrag die Förderkriterien erfüllt.
Nicht zulässig sind nach dem, was bislang bekannt ist: Kryptowährungen – auch nicht über Zertifikate oder ETNs –, Einzelaktien, Optionsscheine und Hebelprodukte. Gold-ETCs sind nach dem Positivlisten-Prinzip aller Voraussicht nach ebenfalls ausgeschlossen, ausdrücklich geregelt ist das bislang aber nicht. Wer Bitcoin oder Einzelwerte im Depot haben will, braucht dafür weiter ein normales, ungefördertes Depot. Wie wir Krypto in der Altersvorsorge einordnen, lesen Sie hier: Kryptowährungen – eine sinnvolle Ergänzung für Ihre Altersvorsorge?.
Auszahlung: ab 65, 30 Prozent auf einen Schlag – und dann?
Hier wird es konkret, denn diese Regeln bestimmen, wie flexibel Ihr Geld im Alter ist. Die Deutsche Rentenversicherung fasst die neuen Auszahlungsregeln ebenfalls zusammen.
- Frühester Auszahlungsbeginn: 65 Jahre. Bei Riester waren es 62. Wer früher an sein Geld will, löst eine schädliche Verwendung aus (dazu unten).
- Spätester Beginn: 70 Jahre.
- Bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals können Sie zum Rentenbeginn auf einen Schlag entnehmen.
- Der Rest läuft entweder als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reicht.
- Kleinbetragsrenten können unter einer Bagatellgrenze in einer Summe abgefunden werden.
Der Auszahlungsplan ist die eigentliche Neuerung – und der Punkt, an dem wir genau hinschauen. Er ist flexibler und im Todesfall vererbbar, aber er endet. Nach allem, was bislang bekannt ist, gibt es keine automatische Zwangsverrentung des Restkapitals mehr wie bei Riester. Wer statistisch überdurchschnittlich alt wird, braucht dann eine Anschlusslösung – etwa eine Leibrente, die zum Ende des Auszahlungsplans einsetzt.
Die statistische Lebenserwartung eines heute 65-Jährigen liegt nahe bei oder über 85 Jahren. Ein Auszahlungsplan bis 85 deckt also nicht das volle Langlebigkeitsrisiko ab, sondern verschiebt es zu Ihnen. Das ist kein Argument gegen den Auszahlungsplan – aber ein Argument dafür, ihn nicht als Rente zu behandeln. Wie sich beides sinnvoll kombinieren lässt, ist Teil unserer Ruhestandsplanung.
Steuern: steuerfrei sparen, nachgelagert versteuern
In der Ansparphase fällt keine Steuer an – auf Dividenden, Kursgewinne und Umschichtungen nicht, und zwar für das gesamte Depot, also auch für den nicht geförderten Teil über 1.800 Euro. Das ist ein realer Vorteil gegenüber dem privaten ETF-Depot, in dem Vorabpauschale und Abgeltungsteuer jedes Jahr am Zinseszins knabbern.
In der Rentenphase kehrt sich das um:
- Der geförderte Anteil – Beiträge bis 1.800 Euro, Zulagen und die darauf entfallenden Erträge – wird voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
- Der Zusatzsparbetrag oberhalb von 1.800 Euro wird bei Verrentung nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
- Ob eine Einmalauszahlung des ungeförderten Teils steuerlich begünstigt wird und wie genau, ist derzeit nicht abschließend geklärt. Das BMF-Anwendungsschreiben steht aus. Rechnen Sie diesen Effekt vorsichtshalber nicht ein.
Kranken- und Pflegeversicherung: Auf Auszahlungen aus geförderten privaten Altersvorsorgeprodukten fallen für pflichtversicherte Rentner keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an – anders als bei einer Betriebsrente aus Entgeltumwandlung, auf die der volle Beitrag fällig wird. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt das nicht in gleicher Weise; hier können Auszahlungen beitragspflichtig werden. Wenn Sie freiwillig oder privat versichert sind, sollten wir das vor dem Abschluss durchrechnen.
Dies ist keine Steuerberatung. Angaben nach dem Rechtsstand September 2026; Werte und Auslegungen können sich ändern. Zur Besteuerung von ungefördertem Vermögen haben wir separat geschrieben: Steuern sparen bei Kapitalanlagen.
Altersvorsorgedepot und Riester im Vergleich
| Riester (bis 2026) | Neues System (ab 2027) | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 Euro | bis 540 Euro, beitragsproportional |
| Kinderzulage | 185 Euro (Kinder vor 2008) / 300 Euro | 300 Euro je Kind, unabhängig vom Jahrgang |
| Einsteigerbonus | 200 Euro einmalig (unter 25) | 200 Euro einmalig (unter 25) |
| Mindesteigenbeitrag | 4 % des Vorjahresbruttos, mind. 60 Euro | 120 Euro pauschal |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 Euro | bis 1.800 Euro plus Zulage |
| Beitragsgarantie | 100 % Pflicht | keine, 80 % oder 100 % wählbar |
| Anlage | stark garantiegebunden | ETFs und Fonds, bis 100 % Aktien |
| Kosten | oft intransparent | Standarddepot gedeckelt auf 1,0 % p. a. |
| Auszahlung ab | 62 | 65 |
| Rentenform | Leibrente, 30 % Teilkapital | Leibrente oder Auszahlungsplan bis 85, 30 % Teilkapital |
| Selbstständige | nicht unmittelbar förderberechtigt | erstmals unmittelbar förderberechtigt |
Zwei Punkte daraus sind sofort handlungsrelevant.
Erstens: Selbstständige und Freiberufler sind erstmals unmittelbar förderberechtigt. Wer bislang nur die Basisrente nutzen konnte, hat ab 2027 eine zweite geförderte Option mit deutlich mehr Flexibilität. Ob die Basisrente trotzdem der stärkere Hebel bleibt, hängt an Ihrem Steuersatz – dazu haben wir hier geschrieben: Rürup-Rente und Basisrente.
Zweitens: Riester-Neuabschlüsse sind nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Danach ist Schluss. In Einzelfällen – etwa bei geplantem Wohn-Riester oder wenn ein Auszahlungsbeginn mit 62 gebraucht wird – kann ein Abschluss noch in diesem Jahr sinnvoll sein. In den meisten Fällen ist es das nicht. Das ist keine Empfehlung, jetzt schnell etwas zu unterschreiben, sondern eine Frist, die man kennen sollte, bevor sie verstreicht.
Ihr Riester-Vertrag: weiterlaufen, ruhen lassen oder übertragen?
Bestehende Riester-Verträge sind geschützt. Niemand muss kündigen, und niemand verliert bereits erhaltene Förderung (so auch die Bundesregierung). Ab 2027 haben Sie drei Optionen:
- Unverändert weiterlaufen lassen – mit der alten Zulagensystematik und der 100-Prozent-Garantie. Sinnvoll vor allem bei Altverträgen mit hohem Garantiezins oder wenn der Rentenbeginn nah ist.
- Beitragsfrei stellen und parallel neu aufbauen. Das angesparte Kapital bleibt liegen, neue Beiträge fließen in das neue System.
- Kapital förderunschädlich in einen neuen Vertrag übertragen – bisherige Zulagen und Steuervorteile müssen dabei nicht zurückgezahlt werden.
Welche Option die richtige ist, entscheidet sich an vier Zahlen: dem Rechnungszins Ihres Altvertrags, den laufenden Kosten, dem verbleibenden Anlagehorizont und Ihrer persönlichen Steuerquote. Pauschal ist das nicht zu beantworten – und wer Ihnen ohne Blick in die Police sagt, Sie sollten übertragen, verkauft Ihnen etwas.
Als Kunde bringen Sie das einfach in Ihr Jahresgespräch mit. Wir haben Ihre Verträge vorliegen, ziehen die Standmitteilung dazu und rechnen die drei Varianten gegeneinander – vor Ort in Augsburg oder Esslingen oder online, wie es Ihnen passt.
Immobilie: bleibt die Entnahme möglich?
Ja. Die Eigenheimrenten-Förderung wird in das neue System übernommen: Gefördertes Kapital darf weiterhin für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie und für energetische Sanierungen entnommen werden, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Die Details – Mindestentnahmebeträge, Restguthaben im Vertrag, Nachversteuerung über das Wohnförderkonto – werden derzeit angepasst. Wenn ein Immobilienkauf bei Ihnen realistisch ansteht, ist das ein Punkt, den wir vor Vertragsabschluss klären sollten, nicht danach.
Was passiert bei Kündigung oder im Todesfall?
Vorzeitige Auflösung gilt als schädliche Verwendung: Zulagen werden zurückgefordert, Steuervorteile rückabgewickelt, und die Erträge werden nachträglich normal versteuert statt nachgelagert. Rechnen Sie ein Altersvorsorgedepot also mit Geld, auf das Sie bis 65 nicht zugreifen müssen. Wer eine Reserve für den Autokauf oder die Küche braucht, baut die ungefördert daneben auf – nicht hier hinein.
Im Todesfall vor Rentenbeginn ist die Übertragung auf den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner förderunschädlich. Bei anderen Erben wird die Förderung nach bisherigem Muster zurückgefordert. Beim Auszahlungsplan ist Restkapital grundsätzlich vererbbar – bei einer klassischen Leibrente endet der Anspruch mit dem Tod, sofern keine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart wurde.
Für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt – und für wen nicht
Wir sagen es Ihnen so, wie wir es in der Beratung sagen.
Es lohnt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit für:
- Familien mit Kindern. 300 Euro Zulage je Kind für 300 Euro Eigenbeitrag ist der stärkste Fördereffekt im ganzen System.
- Berufseinsteiger unter 25. 200 Euro Bonus, 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro und 40 Jahre Anlagehorizont – besser wird die Ausgangslage nicht.
- Sparer mit kleinen Raten. Wer 30 Euro monatlich einzahlt, verdoppelt praktisch seinen Beitrag. Diese Förderquote erreicht keine andere Schicht.
- Selbstständige und Freiberufler, die erstmals unmittelbar förderberechtigt sind und Flexibilität neben der Basisrente suchen.
- Gutverdiener mit hohem Steuersatz, für die der Sonderausgabenabzug plus die steuerfreie Ansparphase interessant ist.
Es lohnt sich eher nicht für:
- Menschen, die das Geld vor dem 65. Lebensjahr brauchen könnten. Die Bindung ist der Preis der Förderung.
- Sparer kurz vor dem Ruhestand. Bei fünf oder acht Jahren Restlaufzeit steht der Aufwand meist nicht im Verhältnis, und die Aktienquote lässt sich kaum sinnvoll nutzen.
- Wer oberhalb der 1.800 Euro spart und maximale Flexibilität will. Über der Fördergrenze bekommen Sie einen steuerfreien Mantel, aber die Verfügungsbeschränkung gilt für das gesamte Kapital.
- Wer kinderlos ist, niedrig besteuert wird und bereits ein kostengünstiges ETF-Depot bespart. Sparerpauschbetrag und Teilfreistellung relativieren den Steuervorteil stärker, als die Werbung ab 2027 vermuten lassen wird.
Und ein Satz, den Sie von uns hören werden, sobald die ersten Produkte auf dem Markt sind: Ein gefördertes Depot ist nicht automatisch ein gutes Depot. Zwischen den angekündigten Angeboten liegen bei den Effektivkosten Welten. Als unabhängiger Makler und Honorarberater ist unser Interesse Ihre passende Lösung, nicht der Abschluss eines bestimmten Produkts – deshalb sagen wir Ihnen auch, wenn keines passt.
Wie weit ist der Markt? Stand September 2026
Das Gesetz steht, die Produkte stehen noch nicht. Von rund 74 angefragten Anbietern haben etwa 55 zugesagt, ein gefördertes Depot anzubieten – beim Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert ist bis heute keines. Wer Ihnen jetzt schon einen konkreten Vertrag vorlegt, verkauft ein Produkt, das seine Zulassung noch vor sich hat.
Die gute Nachricht steckt im Preis. Der Wettbewerb hat begonnen, und er findet deutlich unterhalb des Kostendeckels statt: erste Häuser kündigen Fondskosten ab etwa 0,1 Prozent an, einzelne verzichten im ersten Jahr ganz auf die Depotgebühr. Der 1,0-Prozent-Deckel des Standarddepots ist damit eine Obergrenze und kein Richtwert – ein Angebot, das ihn ausreizt, ist 2027 kein gutes Angebot.
Und noch etwas, das Sie ab 2027 gleichzeitig in der Werbung sehen werden: Die Frühstartrente ist ein eigenes Vorhaben und hat mit dem Altersvorsorgedepot nichts zu tun. Sie soll Kindern ab dem Schulalter ein staatlich bezuschusstes Depot geben, steckt aber noch im Gesetzgebungsverfahren – das Kabinett hat den Entwurf im August 2026 beschlossen, der Bundestag hat noch nicht entschieden.
Was jetzt zu tun ist – Ihr Fahrplan
Bis 31. Dezember 2026
- Prüfen, ob in Ihrem Fall ein Riester-Abschluss nach altem Recht noch Sinn ergibt (Sonderfall, nicht Regelfall).
- Bestehende Riester-Verträge zusammensuchen: Standmitteilung, Rechnungszins, Kosten.
- Förderfähigkeit klären, wenn Sie selbstständig sind oder mittelbar über den Ehepartner gefördert werden.
Ab 1. Januar 2027
- Anbieter vergleichen – nach Effektivkosten, nicht nach Werbeversprechen.
- Sparrate so wählen, dass die Förderstufen ausgeschöpft sind: 360 Euro für die volle 50-Prozent-Stufe, 1.800 Euro für die volle Grundzulage, 300 Euro je Kind für die Kinderzulage.
- Auszahlungsform bewusst wählen und die Anschlusslösung nach dem 85. Lebensjahr mitdenken.
- Zulagenantrag stellen bzw. Dauerzulagenantrag erteilen – ohne Antrag keine Zulage.
Kurz zusammengefasst
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und ersetzt Riester im Neugeschäft. Bis zu 540 Euro Grundzulage, 300 Euro je Kind und 200 Euro Einsteigerbonus, gefördert werden 1.800 Euro Eigenbeitrag, einzahlen dürfen Sie bis 6.840 Euro pro Vertrag. Die Beitragsgarantie fällt weg, Aktienquoten bis 100 Prozent sind möglich, das Standarddepot ist auf 1,0 Prozent Kosten gedeckelt. Ausgezahlt wird ab 65 – als Leibrente oder als Auszahlungsplan bis mindestens 85. Riester-Neuabschlüsse sind nur bis Ende 2026 möglich, Bestandsverträge bleiben geschützt. Der größte Hebel liegt bei Familien, Berufseinsteigern und kleinen Sparraten; die größten Fallstricke sind die Bindung bis 65 und die Kosten der künftigen Produkte.
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Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?+
Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?+
Wie viel kann ich maximal einzahlen?+
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?+
Wann wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?+
Wie wird das Altersvorsorgedepot versteuert?+
Kann ich ETFs frei auswählen?+
Sind Selbstständige förderberechtigt?+
Was kostet mich das Ganze?+
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