Die private Krankenversicherung: alles, was Sie zum Thema PKV wissen müssen
Ist die private Krankenversicherung wirklich das richtige für mich? Welche Vorteile bringt die private Krankenversicherung mit sich? Was muss ich vor einem Abschluss beachten? Aus vielen Jahren Beratung wissen wir: Die private Krankenversicherung (PKV) ist eines der Themen, das häufig viele Fragen aufwirft und bei dem sehr großer Erklärungs- und Beratungsbedarf herrscht. Erfahren Sie in unserem Blogbeitrag mehr rund um das Thema PKV.
Das Gesundheitssystem in Deutschland: die gesetzliche und die private Krankenversicherung
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine einheitliche Krankenversicherung, sondern zwei Systeme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).
Durch die gesetzlichen Vorschriften sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, sich bei einer dieser beiden Krankenkassen versichern zu lassen. Bei der GKV handelt es sich um ein Solidarsystem, in dem die Beiträge nach dem Einkommen gestaffelt sind. Die Beiträge entsprechen 14,6 % des Brutto-Verdienstes sowie einem Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variieren kann. Dieser Zusatzbeitrag lag 2023 bei durchschnittlich 1,6 %, im Jahr 2024 wird dieser auf durchschnittlich 1,7 % ansteigen. Diese Kosten werden dabei zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
Falls Sie jedoch über den Beamtenstatus verfügen, selbstständig sind oder ein Einkommen oberhalb der Jahresentgeltgrenze (in 2024: 69.300 € jährlich bzw. 5.775 € monatlich) erhalten, haben Sie die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung verfügt die PKV nicht über einen einheitlichen Leistungskatalog. Stattdessen wählen Sie den Tarif, der zu Ihren individuellen Bedürfnissen am besten passt. Die Höhe der Beiträge hängt von den vereinbarten Leistungen, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Dabei handelt es sich in allen Fällen um eine substitutive Krankenversicherung; das heißt, sie ersetzt mit ihren Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung.
Für wen ist die private Krankenversicherung?
1.
Für Beamte und Beamtenanwärter
2.
Für Selbstständige
3.
Für Gut-Verdiener mit einem Einkommen von mehr als 66.600 € jährlich bzw. 5.500 € monatlich
Die private Krankenversicherung und ihre Vorteile
Deutschland verfügt international betrachtet über ein sehr gutes Gesundheitssystem. Dennoch führt der demographische Wandel, ein Mangel an Ärzten und medizinischem Fachpersonal sowie der hohe bürokratische Aufwand zu langen Wartezeiten und Frustration bei den Patienten. Vor allem bei Vorsorgeuntersuchungen oder bei speziellen Versorgungsansprüchen, wie z.B. hochwertigem Zahnersatz, sind die Verbraucher häufig unzufrieden. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann mit einigen Vorteilen verbunden sein, wie beispielsweise:
- Individueller Versicherungsschutz: Sie können exakt die Leistungen wählen, die Ihrem Anforderungsprofil entsprechen und so Ihren Versicherungsschutz individuell an Ihre Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten anpassen (günstiger Schutz, durchschnittlicher Schutz oder Premiumtarife).
- Höhere Leistungen und Zusatzleistungen: Ein erweitertes Leistungsspektrum kann z.B. eine Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl, Einbett-Zimmer im Krankenhaus, Krankentagegeld etc. umfassen.
- Bevorzugte, schnellere Behandlung von PKV-Patienten, wie z.B. kürzere Wartezeiten für Termine bei Fachärzten oder für medizinische Eingriffe
- Umfassende Behandlungsoptionen: PKV-Patienten haben eher die Möglichkeit, innovative Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen, die durch die GKV nicht abgedeckt werden.
- Freie Arztwahl
- Günstigere Beiträge für Selbstständige und Gut-Verdiener: Insbesondere diese beiden Gruppen können mit der PKV durch häufig günstigere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung Geld sparen. Zudem können Beiträge für die PKV ggf. als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.
- Beitragsrückerstattungen: Häufig belohnt Ihr Versicherer Sie, wenn Sie keine Leistungen einreichen oder einen gesunden Lebensstil führen. Das kann Ihre Versicherungskosten senken.
- Internationale Reiseversicherung: Insbesondere Personen mit regelmäßigen Auslandsaufenthalten können von dem erweiterten Versicherungsschutz im Ausland vieler PKV-Tarife profitieren.
Beratung zu PKV: So läuft diese bei beINsure ab
Wenn Sie einen Wechsel in die private Krankenversicherung in Erwägung ziehen, sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld am besten von einem unabhängigen Finanzberater beraten lassen – schließlich gilt die Entscheidung in der Regel für den Rest Ihres Lebens.
Im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs besprechen wir zuerst Ihre individuelle Situation und beraten Sie, ob der Wechsel in eine private Krankenversicherung in Ihrem Fall wirklich Sinn macht und welche Umstände Sie beachten müssen. Wir ermitteln Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche an die Leistungen einer privaten Krankenversicherung. Anhand verschiedener Faktoren wie der Höhe Ihres Einkommens, möglichen Vorerkrankungen und den gewünschten Leistungen helfen wir Ihnen anschließend, den perfekten Tarif zu finden. Dabei sind wir nicht an bestimmte Versicherungen gebunden, sondern können frei aus allen Marktteilnehmern jeden möglichen Tarif auswählen.
Sobald wir die besten Tarifoptionen für Sie gefunden haben, begleiten wir Sie durch den gesamten Bearbeitungsprozess. Zunächst müssen Sie einige Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand beantworten. Ihre Antworten werden anschließend von den Gesellschaften in einer gemeinsamen Datenbank erfasst. Sobald wir eine positive Rückmeldung erhalten, erledigen wir die Antragsstellung und übernehmen die Kommunikation mit der Gesellschaft bei eventuellen Rückfragen, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
Wechsel in die private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung?
Während die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet ist, jeden zu versichern – unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Verdienst – werden bei der privaten Krankenversicherung vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen erhoben. Diese geben den Versicherungsgesellschaften einen Überblick über den allgemeinen Gesundheitszustand sowie bestehende Vorerkrankungen. Die Gesundheitsfragen müssen vom Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sie entscheiden darüber, ob eine Aufnahme in die PKV möglich ist oder ob mit einem Risikozuschlag zu rechnen ist.
Sie haben bereits eine Vorerkrankung? Häufig sind Vorerkrankungen für Versicherer nicht so gravierend, wie Sie denken. Viele Gesellschaften nehmen mittlerweile auch Menschen mit bestehenden Vorerkrankungen auf. Sie erheben jedoch, je nach Schweregrad, einen Risikozuschlag auf die Prämie. Eine Vorerkrankung könnte jedoch zu einer Ablehnung bei einer Gesellschaft und infolgedessen auch zu weiteren Ablehnungen bei alternativen Anbietern führen. Dem wirken wir mit einer anonymen Risikovoranfrage bei den in Betracht gezogenen Gesellschaften entgegen. So erhalten Sie anonym im Vorfeld eine Rückmeldung, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherungsschutz möglich ist.
Mit einem Beamtenstatus haben Sie noch bessere Chancen: Viele Anbieter gewähren zu Beginn der Beamtenlaufbahn Verträge mit einer sogenannten Öffnungsklausel, welche die Aufnahme in die PKV erleichtern soll. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Die private Krankenversicherung als Familienversicherung
Die private Krankenversicherung bietet unter Umständen viele Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehört auch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, das sich insbesondere für Familien lohnen kann. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen der PKV und der GKV: In der PKV gibt es keine Familienversicherung wie in der GKV.
In der GKV sind Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder automatisch mitversichert, sofern sie nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. In der privaten Krankenversicherung hingegen ist dies nicht der Fall. Verheiratete Paare, die beide in der PKV versichert sind, müssen für jeden Ehepartner einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen und eigene Beiträge zahlen.
Die Aufnahme von Ehepartnern in die PKV
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. So kann ein*e Ehepartner*in unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln. Die Voraussetzungen dafür hängen in erster Linie von der beruflichen Situation des Ehepartners oder der Ehepartnerin ab.
Geringfügig Beschäftigte oder Personen ohne Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ehegattennachversicherung in Anspruch nehmen. Ehepartner von Beamten mit einem Einkommen von weniger als 20.000 € sind ebenfalls Beihilfe berechtigt und können die übrigen Kosten mithilfe der Restkostenversicherung abdecken.
Die Aufnahme von Kindern in die PKV
Bei Kindern ist es entscheidend, wie die Eltern versichert sind: Wenn beide Elternteile privat versichert sind, müssen auch ihre Kinder in der PKV versichert werden. Sie erhalten dann den gleichen oder auch höherwertigen Versicherungsschutz wie die Eltern und müssen einen eigenen, beitragspflichtigen Vertrag abschließen (auch bei einem anderen Versicherer möglich). Dieser ist in der Regel jedoch wesentlich günstiger und bereits für einen Monatsbeitrag ab 100 € erhältlich.
Wenn ein Elternteil privat und der andere Elternteil gesetzlich versichert ist, richtet sich die Zugehörigkeit der Kinder in der Regel nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Ist der Hauptverdiener privat versichert, müssen auch die Kinder in der PKV versichert werden. Falls der Hauptverdiener jedoch gesetzlich versichert ist, besteht ein Wahlrecht zwischen PKV und GKV.
Die kostenlose Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich, falls die Eltern Ehegatten oder Lebenspartner sind, das Einkommen des Privatversicherten höher als das des gesetzlich Versicherten ist und das monatliche Gesamteinkommen des Privatversicherten ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 69.300 € (2024) übersteigt. Die Art der Versicherung für Ihr Kind kann jedoch angepasst werden, sobald sich die Umstände ändern und ein Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung besteht oder entfällt.
Die Beiträge des Kindes richten sich dabei wie bei den normalen Verträgen nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Neugeborene können jedoch ohne eine Gesundheitsprüfung in den Vertrag des privatversicherten Elternteils aufgenommen werden, solange dieser seit mindestens drei Monaten besteht und das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Versicherung angemeldet wird.
Bessere Konditionen in der PKV – doch was passiert im Alter?
Gerade in jungen Jahren lässt sich mit der privaten Krankenversicherung bares Geld sparen. Bedenken Sie bei einem Wechsel jedoch unbedingt, dass diese Entscheidung in der Regel für das restliche Leben getroffen wird. Denn: Eine Rückkehr in die GKV ist nicht ohne weiteres möglich. Hierfür müsste Ihr Einkommen unter die Jahresentgeltgrenze fallen oder Sie müssten Ihre Selbstständigkeit bzw. Ihren Beamtenstatus aufgeben. Ab dem 55. Lebensjahr werden diese Bedingungen noch zusätzlich verschärft.
Die strengen Regeln bezüglich eines Rückwechsels in die GKV liegen daran, dass in der PKV mit zunehmendem Alter auch die Beiträge steigen. Während in jungen Jahren für die private Krankenversicherung häufig geringere Beträge zu entrichten sind als für die gesetzliche Krankenkasse, können die höheren Beiträge im Alter zur Belastung werden. Deswegen ist es ratsam vor dem Eintritt in die private Krankenversicherung einen Experten heranzuziehen. Mit entsprechender Planung können mithilfe von Altersrückstellungen oder Beitragsentlastungstarifen die späteren Kosten abgemildert werden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
PKV und ihre Vorteile für Beamte und Beamtenanwärter
Neben Selbstständigen und Gut-Verdienern müssen sich insbesondere Beamte und Beamtenanwärter mit der Frage auseinandersetzen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten. In der privaten Krankenversicherung haben Beamte einen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn bei den Krankheitskosten. Wie hoch der Anteil der Kosten ist, der von der Beihilfe übernommen wird, hängt vom Dienstherrn und der Besoldungsgruppe des Beamten ab.
In der Regel übernimmt die Beihilfe 50 % bis 70 % der Kosten für die ambulante und stationäre Behandlung, die Arznei- und Hilfsmittelversorgung sowie das Krankengeld. Für Zahnersatz übernimmt die Beihilfe in der Regel nur einen Teil der Kosten.
Für die restlichen Kosten, die von der Beihilfe nicht übernommen werden, können Beamte eine private Krankenversicherung abschließen. Diese Versicherung wird auch als Beihilfeversicherung oder Restkostenversicherung bezeichnet. Auch eine Weiterführung der gesetzlichen Versicherung ist möglich – wenn auch nicht besonders günstig.
Da es in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Beihilfe-Tarif gibt und Sie die den vollen Krankenkassenbeitrag ohne Zuschuss des Dienstherrn zahlen müssen, ist eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen die bessere Wahl.
Lesen Sie mehr dazu in unserem Blogbeitrag “Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter“.
Finanzielle Gesundheit im Blick – gemeinsam den besten Versicherungsweg finden
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist eine entscheidende finanzielle Überlegung, die direkten Einfluss auf Ihre Gesundheit und Ihren Geldbeutel hat. Als erfahrene Finanzberater möchten wir Ihnen dabei helfen, den optimalen Weg zu einer bestmöglichen Absicherung Ihrer Gesundheit zu finden.
Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Ob gesetzliche Krankenversicherung mit bedarfsgerechten Zusatzleistungen oder der Wechsel in die private Krankenversicherung – wir unterstützen Sie dabei, die beste Entscheidung für Ihre Gesundheit zu treffen.
Nutzen Sie unser Fachwissen, um nicht nur die besten Tarife zu finden, sondern auch langfristig von einer soliden finanziellen Planung zu profitieren. Gerne laden wir Sie zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch ein.
FAQ private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet für bestimmte Personen viele Vorteile – dennoch ist sie nicht automatisch für jede*n die optimale Versicherung. Wir haben über zehnjährigen Beratungspraxis einige häufig gestellte Fragen mit deren Antworten für Sie gesammelt:
Ähnlich wie die Pflegeversicherung sind Beiträge für die private Krankenversicherung Vorsorgeaufwendungen. Während die Beiträge für die Pflegeversicherung zu 100 % von der Steuer absetzbar sind, erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung eine jährliche Bescheinigung, welcher Anteil Ihrer Beiträge als Basisabsicherung gilt. Diesen Teil der Kosten können Sie für sich und privatversicherte Familienmitglieder als Sonderausgaben vollständig steuerlich absetzen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung reichen Sie Ihre Rechnungen direkt bei der Versicherung ein. Diese erstattet Ihnen anschließend die Kosten. In der PKV hingegen müssen Sie für die erbrachten Leistungen zunächst in Vorkasse gehen. Die entstandenen Kosten können anschließend bei der Krankenkasse eingereicht und zurückerstattet werden.
Viele private Krankenkassen bieten zusätzlich eine Beitragsrückerstattung an. Diese wird gewährt, wenn für einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht wurden und somit keine Kosten für die Versicherung entstanden sind. Viele PKV-Versicherte sammeln ihre Rechnungen daher meist bis zum Ende des Zeitraums und wägen dann ab, ob die Kosten für angefallenen Behandlungen oder Medikamente mit der Krankenkasse abgerechnet oder doch besser selbst getragen werden, um von einer Beitragsrückerstattung zu profitieren. Wichtig hierbei ist jedoch, dass eine solche Beitragsrückerstattung nicht garantiert ist. Sie ist meistens vom wirtschaftlichen Erfolg der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängig. Die Beitragsrückerstattung ist somit eine attraktive Möglichkeit, um Kosten bei der Krankenversicherung zu sparen, sollte jedoch keine wesentliche Rolle bei der Auswahl des passenden Tarifs spielen.
Der Wechsel in die PKV bietet sich insbesondere für Beamte und Beamtenanwärter, für Selbstständige sowie für Gut-Verdiener mit einem Einkommen von mehr als 66.600 € jährlich bzw. 5.500 € monatlich an.
Die Anwartschaftsversicherung ist eine Option innerhalb eines PKV-Vertrags. Diese Option ergibt dann Sinn, wenn es aus persönlichen Gründen nötig ist, die private Krankenversicherung zu verlassen – wie beispielsweise aufgrund eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts oder Arbeitslosigkeit. Durch die Anwartschaft wird die entsprechende Versicherung nicht gekündigt, sondern lediglich ausgesetzt. Sie haben somit die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherung wieder aufzunehmen, ohne sich erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Während der Stilllegung werden für die PKV keine Beiträge erhoben. Somit besteht jedoch in dieser Zeit auch kein Versicherungsschutz.
Bei der Anwartschaftsoption gibt es zwei Varianten: die kleine und die große Anwartschaft. Während bei der kleinen Anwartschaft lediglich der Gesundheitszustand festgeschrieben wird, sind in der großen Anwartschaft auch das Alter des Versicherungsnehmers und ein Sparanteil für die Altersrückstellungen enthalten.
Die Kosten einer Anwartschaftsversicherung liegen zwischen 5 bis 10 % bzw. 20 bis 45 % des PKV-Beitrags. Da Sie sich durch eine Anwartschaft an einen bestimmten Anbieter binden, ist sie nur unter bestimmten individuellen Umständen sinnvoll.
Hinterlasse einen Kommentar