Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter: Macht das Sinn?

Ist es sinnvoll, als Beamtenanwärter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln? Das fragen sich viele angehende Beamte, wenn im September das Referendariat beginnt. Tatsächlich sollten Sie sich während oder noch besser vor Start Ihres Vorbereitungsdienstes Gedanken über die Wahl Ihrer Krankenversicherung machen. Bereits während Ihrer Probezeit haben Sie die Möglichkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. In unserem Artikel erklären wir Ihnen die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und zeigen Ihnen, worauf Sie bei einem Wechsel achten sollten.

Die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter als Ergänzung des Beihilfesystems

Da Sie als Beamtin bzw. Beamter einen Anspruch auf Beihilfe haben, unterscheiden Sie sich von anderen privatversicherten Angestellten oder Selbstständigen. Die Beihilfe ist das Krankenversicherungssystem für Beamte, Soldaten und Richter. Ihr Dienstherr beteiligt sich dabei sowohl an Ihren Behandlungskosten als auch an Maßnahmen für die Früherkennung von Krankheiten.

Kostenübernahme dank Beihilfe im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

In der Regel werden durch die Beihilfe 50 bis 70 Prozent Ihrer Krankheitskosten übernommen. Der genaue Prozentsatz ist nicht nur davon abhängig, ob Sie Beamtenanwärter, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit sind, sondern unterscheidet sich auch je nach Bundesland, in dem Sie tätig sind. Der darüberhinausgehende Betrag wird über eine sogenannte Restkostenversicherung Ihrer privaten Krankenversicherung abgedeckt. Da in den meisten Bundesländern in der GKV kein Anspruch auf Beihilfe besteht, entscheiden sich über 93 % der Beamtinnen und Beamten für eine private Krankenversicherung.

Bundeslandspezifische Besonderheiten: die pauschale Beihilfe

Besonderheiten ergeben sich in den Bundesländern Bremen, Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg und Thüringen. In diesen Bundesländern besteht neben der Möglichkeit auf individuelle Beihilfe auch ein Wahlrecht für eine pauschale Beihilfe. Durch die pauschale Beihilfe werden generell 50 % der Gesundheitskosten erstattet – unabhängig davon, ob Sie durch die GKV oder die PKV abgesichert sind.

Eine Erhöhung der Kostenübernahme durch Heirat, die Geburt von Kindern oder Eintritt in die Pension gibt es bei der pauschalen Beihilfe nicht. Wichtig ist auch zu beachten: Die Entscheidung für den Bezug einer pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich. Gerade bei einer Versetzung in ein anderes Bundesland kann dies zu Problemen führen – die pauschale Beihilfe ist somit nur in Einzelfällen eine sinnvolle Alternative.

Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Bezuschussung der Versorgungsleistungen für Familie

bessere Leistungen zu günstigen Konditionen

Öffnungsklausel bei Gesundheitsprüfung

Bei der Entscheidung angehender Beamtinnen und Beamten für oder gegen eine private Krankenversicherung besticht die PKV durch diverse Vorteile: So deckt die Beihilfe nicht nur die Kosten für Sie, sondern bezuschusst auch die Versorgungsleistungen Ihrer Kinder sowie die Ihres Lebenspartners, sofern dieser ein festgesetztes Jahresgehalt nicht überschreitet. Hier finden Sie die geltenden Regelungen für Ihr Bundesland.

Zudem erhalten Sie bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen. Denn: Mindestens die Hälfte der Kosten für Ihre Krankenversicherung wird von Ihrem Dienstherrn im Rahmen der Beihilfe übernommen. Der restliche Betrag wird durch die Leistungen der PKV als sog. Restkostenabsicherung abgedeckt. Entscheiden Sie sich hingegen dafür, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, müssen Sie den gesetzlichen Krankenkassenbeitrag vollständig selbst tragen; dieser wird je nach Verdienst individuell berechnet.

Auch bei der Gesundheitsprüfung profitieren Sie von Ihrem (angehenden) Beamtenstatus: In der Regel ist bei Eintritt in die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung Voraussetzung. Bei bestehenden Vorerkrankungen drohen der Ausschluss bestimmter Risiken, höhere Beiträge, bis hin zur Ablehnung des Antrags. Als Beamtenanwärter kommen Ihnen die meisten Versicherer jedoch entgegen und bieten eine Öffnungsklausel an. Diese ermöglicht Beamten eine erleichterte Aufnahme in die private Krankenversicherung, selbst wenn bereits Vorerkrankungen bestehen. Die Klausel kann bereits von Beamtenanwärtern und Beamten auf Probe in Anspruch genommen werden. Außerdem kann die PKV an die individuelle Lebenssituation angepasst und um Zusatzleistungen ergänzt werden. Bei beINsure Finanzberatung können wir Ihnen eine anonyme Risikovoranfrage bei gesundheitlichen Einschränkungen anbieten – sprechen Sie uns hierfür einfach an.

Was gibt es bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter zu beachten?

Eine private Krankenversicherung sollte immer zu Ihrer momentanen Lebenssituation passen und jederzeit flexibel angeglichen werden können. Damit im Leistungsfall keine Probleme entstehen, gilt es unter der Vielzahl an Angeboten den individuell für Sie optimalen Tarif zu finden.

Was Sie sich vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung unbedingt bewusst machen sollten: Haben Sie sich einmal für die PKV entschieden, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur noch schwer möglich. Dafür müssten Sie Ihren Beamtenstatus aufgeben, ein Angestelltenverhältnis eingehen und dürfen dabei die Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 66.600 € nicht überschreiten.

Zusätzlich werden ab einem Alter von 55 Jahren die Bedingungen verschärft, da mit zunehmendem Alter die Beiträge steigen. Im Rentenalter können sich somit die einst so attraktiven Konditionen der PKV zu einer Belastung entwickeln. Umso wichtiger ist eine professionelle Beratung durch Experten, denn: Mit entsprechender Planung kann dafür gesorgt werden, dass die Beiträge nur moderat ansteigen und der Lebensstandard im Ruhestand nicht beeinflusst wird.

Unser Fazit zum Thema private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Die private Krankenversicherung als Ergänzung zur individuellen Beihilfe ist durch die vielen Vorteile für Beamte in der Regel die beste Wahl. Durch die Beihilfe wird ein Großteil der Gesundheitskosten für Sie und Ihre Familienmitglieder abgedeckt. Sie erhalten in der Regel eine bessere Versorgung als in der gesetzlichen Krankenversicherung und können die Restkostenversicherung flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch auch sinnvoll sein, in der GKV zu bleiben oder die pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Die Für und Wider einer privaten Krankenversicherung sollten Beamtenanwärter sorgsam abwägen. Fällt die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist die Wahl für den passendsten Tarif, abgestimmt auf die individuellen Lebensumstände, elementar.

Gerne sprechen wir bei einer unverbindlichen, kostenlosen Erstberatung über Ihre Situation und finden gemeinsamen mit Ihnen den für Sie optimalen Versicherungsschutz. Als unabhängige Versicherungsmakler gewährleisten wir Ihnen eine freie, ehrliche und transparente Beratung.

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FAQ: private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Nein, Sie können sich frei entscheiden, welche der beiden Krankenversicherungen Sie bevorzugen. Aufgrund der Beihilferegelung ist es in den meisten Fällen jedoch sinnvoll in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Ja, bereits als Beamtenanwärter haben Sie die Möglichkeit durch ein erleichtertes Aufnahmeverfahren von den Vorteilen der PKV zu profitieren.

Grundsätzlich können Sie sich auch erst später für einen Wechsel in die PKV entscheiden. Beachten Sie jedoch, dass die Öffnungsklauseln der meisten Gesellschaft nur bis zu sechs Monate nach der Verbeamtung gültig sind. Nach dieser Frist können bestehende Vorerkrankungen einen Wechsel erschweren.

Spezielle Tarife für Beamte beginnen bereits ab ca. 65 € monatlich. Die genaue Höhe ist vom Beihilfesatz, der Lebens- und Familiensituation sowie den gewünschten Zusatzleistungen abhängig.

Aufgrund des steigenden Risikos erhöhen sich im Alter die Beiträge der privaten Krankenversicherung. Durch entsprechende Planung können jedoch Altersrückstellungen gebildet werden, um zukünftige Beitragssteigerungen abzufangen.

Referenzen

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