5 Strategien, wie Sie Ihre Abfindung sinnvoll anlegen und Steuern sparen können

Trennen sich die Wege von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist dies häufig mit Unsicherheit verbunden, eröffnet jedoch gleichzeitig neue Chancen. Vor allem größere Betriebe stellen ihren langjährigen Beschäftigten bei einer betriebsbedingten Kündigung höhere Summen in Form einer Abfindung in Aussicht.

Eine Abfindung gilt als freiwillige Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes und die zu erwartenden Verdienstausfälle. Steuerrechtlich zählt eine Abfindung zu den außerordentlichen Einkünften und muss entsprechend komplett versteuert werden, Sozialversicherungsbeiträge müssen davon jedoch nicht abgeführt werden. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Abfindung bestmöglich anlegen können. Als unabhängiger Anlageberater in Augsburg informieren wir Sie über Steuersparmöglichkeiten und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine lukrative Anlagestrategie.

Wie Sie bei einer Abfindung Steuern sparen können: die Fünftel-Regelung

Mit der sogenannten Fünftel-Regelung wird eine Abfindung ermäßigt besteuert. Vereinfacht beschrieben, legt das Finanzamt hierbei nur ein Fünftel der Abfindungssumme für die Besteuerung zugrunde und multipliziert das Ergebnis danach mit fünf. Die Einkünfte werden vom Finanzamt demnach so behandelt, als erhielte der Arbeitnehmer den Betrag zu gleichen Teilen auf fünf Jahre ausgezahlt.

Die Fünftel-Regelung lohnt sich nur für Arbeitnehmer, die weniger als 66.761 € verdienen und damit nicht dem Spitzensteuersatz unterliegen. Außerdem muss die Abfindungssumme höher sein als das im Kündigungsjahr entgangene Gehalt. Daher kann es in manchen Fällen günstiger sein, den Auszahlungsmonat für die Abfindung zu verschieben, beispielsweise in den Januar. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet bei der Auszahlung der Abfindung die Fünftel-Regelung anzuwenden, sofern dies für Sie ein Steuerersparnis bedeutet. Den Betrag erhalten Sie jedoch auf einmal ausgezahlt.

Update 01/2024:

Im Zuge des Entwurfs für das Wachstumschancengesetz vom 23. August 2023 sollen Arbeitgeber von der komplizierten Abwicklung der Fünftel-Regelung befreit werden. Ziel ist, die Abrechnungs- und Entlohnungsprozesse der Unternehmen zu vereinfachen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf die steuerlichen Vorteile verzichten müssen. Ab Januar 2024 sind die zuständigen Finanzämter anstelle der Arbeitgeber für die Verrechnung der Fünftel-Regelung zuständig. Wenn Sie sich die Steuererstattung nicht entgehen lassen möchten, müssen Sie daher mit der Steuererklärung für das Jahr 2024 einen Antrag für Abfindungen oder sonstige mehrjährige Bezüge wie beispielsweise Jubiläums-Boni bei Ihrem Finanzamt stellen.

Je nachdem, wie Sie mit Ihrer Abfindung weiter verfahren, haben Sie Möglichkeiten zusätzlich Steuern zu sparen:

1.

Umwandlung in Rente

2.

Sondertilgung für Immobilienkredite

3.

Vorzeitige Bezahlung von Krankenversicherungsbeiträgen

4.

Kapitalanlage in erneuerbare Energien

5.

Geldanlage in Aktien, ETFs und Fonds

1. Abfindung in Rente umwandeln – Steuersparmodell mit Mehrwert

Die Abfindung in eine Rürup-Rente investieren

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Form einer klassischen Rentenversicherung, eines Fondssparplanes oder einer Fondspolice. Investieren Sie einen Teil Ihrer Abfindung – 27.565,20 Euro sind möglich – in eine Rürup-Rente, können Sie davon in 2024 und allen Folgejahren 100 % als Sonderausgabe geltend machen und entsprechend Steuern sparen. Für Verheiratete gelten höhere Beträge.

Vor allem auch für ältere Arbeitnehmer rechnet sich die Rürup-Rente. Die Rürup-Rente wird nachgelagert versteuert, also erst ab Renteneintritt. Vom Jahr des Renteneintritts hängt die Höhe der Besteuerung ab, denn der zu versteuernde Anteil steigt bis 2040 jährlich um einen Prozentpunkt. Müssen bei Renteneintritt im Jahr 2024 und allen Folgejahren nur 84 % der Rente versteuert werden, sind es im Renteneintrittsjahr 2025 schon 85 % usw.

Die Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

Eine Abfindung kann als Einmalzahlung auch in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Das ist für Arbeitnehmer ab 50 Jahren möglich. Wichtig ist, dass nur einmalig ein Betrag eingezahlt werden kann, und zwar innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abfindung. Durch die Zahlung einer größeren Summe erhöhen sich die Entgeltpunkte. Zudem fallen auf diese Weise geringere Steuern auf die Abfindung an. Im Idealfall zahlt der Arbeitgeber die Abfindung direkt an die Deutsche Rentenversicherung.

Unser Tipp:

Steuerersparnis und Investition in Rentenvorsorge können sich lohnen. Doch manchmal ist es lukrativer auf beides zu verzichten und die Abfindung gewinnbringend in andere Produkte zu investieren. Gerne prüfen wir Ihre Möglichkeiten intensiv und erstellen für Sie Modellrechnungen.

2. Abfindung als Sondertilgung für Immobilienkredite: schneller schuldenfrei?

Soll mit der Abfindungssumme ein Immobilienkredit getilgt werden, lohnt es sich genau nachzurechnen. Die Versuchung ist möglicherweise groß, bei befürchteter Arbeitslosigkeit schuldenfrei zu werden. Dies ist jedoch nicht bei allen Krediten möglich und unter Umständen mit zusätzlichen Kosten verbunden. Daher ist eine Anlage in Fonds meist günstiger und ertragreicher als eine möglicherweise gebührenintensive Sondertilgung.

Sie sind sich unsicher, ob sich eine Sondertilgung für Sie lohnt? Gerne prüfen wir für Sie Ihre persönliche Situation und beraten Sie unabhängig zu Ihren Möglichkeiten der Geldanlage.

3. Mit der Abfindung Krankenversicherungsbeiträge im Voraus bezahlen und steuerlich profitieren

Privat Krankenversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte können ihre Krankenversicherungsbeiträge für bis zu 3 Jahre im Voraus zahlen. Der steuerliche Vorteil: In den Folgejahren kann die Vorsorgepauschale durch andere (eigentlich nicht steuerlich absetzbare) Aufwendungen gefüllt werden, wie z.B. durch bestimmte Versicherungen wie Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Zusätzlich gewähren einige Krankenversicherungen bei Vorauszahlung einen Rabatt auf die Beiträge von bis zu 4 %. Pflichtversicherte Angestellte können nicht von dieser Regelung profitieren.

4. Abfindung als Kapitalanlage in erneuerbare Energien: Steuern sparen durch Unternehmensbeteiligung

Unternehmensbeteiligungen in der Branche der erneuerbaren Energien werden steuerlich gefördert. Wer seine Abfindung in Solar-Farmen oder Windparks investiert, kann nicht nur hohe Erträge erzielen, sondern gleichzeitig Steuern sparen. Allerdings birgt diese Form des Investments auch ein hohes Ausfallrisiko. Daher raten wir zu dieser Form der Kapitalanlage ausschließlich, wenn die Abfindungssumme für die Alters- oder Zusatzversorgung keine Rolle spielt.

5. Abfindung in Aktien, ETFs und Fonds anlegen – Wohlstand sichern mit Entnahme-Strategie

Eine finanziell sehr lukrative Möglichkeit für Ihre Abfindung ist die Anlage in Top-Produkte wie ETFs (Indexfonds), Aktien und Investmentfonds. Sie bieten langfristig gesehen u.a. die höchsten Ertragsmöglichkeiten, sind transparent und kostengünstig. Durch eine geschickte Entnahme-Strategie können Sie entweder Ihre monatliche Rente erhöhen, Abschläge durch früheren Renteneintritt ausgleichen oder die Zeit bis zum Renteneintritt finanziell aufbessern. Gleichzeitig profitieren Sie von den Wertzuwächsen. Ihre Geldanlage sollte hier immer nach Ihrer individuellen Anlagestrategie investiert werden, ausgerichtet an Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnissen und Zielen.

Unsere abschließende Empfehlung bei einer Abfindung

Für die meisten Arbeitnehmer ist ein Anlagemix aus Rürup-Rente und Aktien, ETFs oder Investmentfonds die sinnvollste und lukrativste Strategie – je nach Ihrer persönlichen Situation können jedoch auch andere Strategien profitabler sein. Bei unseren Beratungen behalten wir Steuersparmodelle und Ihre persönlichen Ziele im Auge, damit Sie das Maximum aus Ihrer Abfindung herausholen können.

Abfindung anlegen - Steuern sparen mit beINsure Finanzberater

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