Finanzausblick: Das ändert sich im Jahr 2024

Einen Monat ist das Jahr 2024 nun alt und eines ist sicher: 2024 hält einige Veränderungen in der Finanzwelt parat. Steuererleichterungen, Inflation, geänderte Beitragsbemessungsgrenzen: Lesen Sie in unserem Überblick, mit welchen Änderungen Sie 2024 rechnen können.

Steuererleichterungen für Arbeitnehmer: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Ab dem 1. Januar 2024 nimmt der Staat erneut eine Anpassung an den Freibeträgen vor. Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, auf das Sie keine Steuern zahlen müssen, wird von 10.908 € auf 11.604 € für Ledige beziehungsweise 23.208 € für Verheiratete angehoben. Ebenso wird der Kinderfreibetrag von 6.024 € auf 6.384 € angehoben. Bei getrennten Eltern wird hierbei die Hälfte des Kinderfreibetrags angesetzt.

Mehr Geld für wirtschaftlich Schwächere: Renten, Mindestlohn und Bürgergeld werden 2024 steigen

Neben den Erhöhungen der Freibeträge werden auch der Mindestlohn sowie das Bürgergeld im Januar 2024 angehoben. Seit 2023 ersetzt das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung in Form von Hartz IV. Erwachsene erhalten von nun an 562 € monatlich und somit 61 € mehr als im Jahr 2023. Eine detaillierte Auflistung der Bürgergeldsätze 2024 finden Sie unter www.buerger-geld.de.

Der Mindestlohn wird von 12 € die Stunde auf 12,41 € erhöht. Gleichzeitig wird die Obergrenze für Mini-Jobber von 520 € auf 538 € monatlich angepasst. Somit können nun jährlich 6.465 € durch einen Minijob verdient werden.

Die Rentenerhöhung erfolgt erst im Juli dieses Jahres. Hierbei sollen alle Alters-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und gesetzlichen Unfallrenten sowie Zahlungen der landwirtschaftlichen Rentenkassen um 3,5 % angehoben werden. Die finale Entscheidung über die Höhe der Anpassung fällt im April.

Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen

Um die soziale Absicherung zu gewährleisten, werden im Januar jährlich die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenze entspricht hierbei dem maximalen Wert des Einkommens, auf das Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.

Im Jahr 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 62.100 € im Jahr bzw. 5.175 € monatlich. Die Versicherungspflichtgrenze, also die Einkommensgrenze innerhalb der sich Arbeitnehmer verpflichtend durch die gesetzliche Krankenkasse versichern müssen, beträgt derzeit 69.300 € jährlich bzw. 5.775 € im Monat.

Ebenso erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. In den alten Bundesländern steigt diese von 7.300 € auf 7.550 €, in den neuen Bundesländern von 7.100 € auf 7.450 € monatlich. Eine detaillierte Zusammenfassung der aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie unter www.bundesregierung.de.

Höhere Steuervorteile bei Rentenverträgen und betrieblicher Altersvorsorge

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze wirkt sich auch auf Rentenverträge wie beispielsweise die Basis-Rente (Rürup-Rente) aus. Mithilfe einer Rürup-Rente können Sie 27.566,20 € bzw. 55.130,40 € als Verheiratete steuerlich abzugsfrei in Ihre Altersvorsorge investieren. Außerdem sind 2024 weitere Reformen für die nachrangige Besteuerung der Basis-Rente geplant, um diese steuerlich noch attraktiver zu gestalten [Quelle].

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können 2024 Arbeitgeberbeiträge und Entgeltumwandlungen in Höhe von 7.248 € steuerfrei sowie 3.642 € sozialabgabenfrei in Pensionskassen oder Versicherungen angelegt werden.

Bei der Riester-Rente wird eine Anpassung für Immobilieninteressenten vorgenommen: Bisher konnte ein Riester-Vertrag in einen Wohnriester umgewandelt werden, innerhalb dessen das angesparte Kapital nur für den Bau, den Kauf oder der Entschuldung einer Immobilie genutzt werden konnte. Durch das neu eingeführte Energiegesetz können Riester-Verträge ab 2024 auch für energetische Sanierungs- und Umbaumaßnahmen genutzt werden [Quelle].

Inflation: Versicherungen werden teurer

Leider steigen in 2024 nicht nur die Sozialleistungen. Deutschland ist von einer erhöhten Inflationsrate betroffen, was sich auch in den Prämien für Versicherungen widerspiegelt. Die Preisanstiege werden für nahezu alle Versicherungssparten prognostiziert. So rechnen Experten mit einer Erhöhung des Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1,7 %, bei privaten Krankenversicherungen um 7 % und innerhalb der Kfz-Sparte um rund 10 % [Quelle]. Gerade im Bereich der Versicherungen ist es in 2024 daher umso wichtiger, neue Angebote zu vergleichen und bei Preiserhöhungen gegebenenfalls Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen.

Lese-Tipp: 5 Tipps, wie Sie bei Versicherungen sparen können

Unser Fazit

Durch die nach wie vor hohe Inflation und die damit verbundenen Preiserhöhungen hält das Jahr einige Herausforderungen bereit. Gleichzeitig ergeben sich durch die geänderte Gesetzgebung neue Chancen, um Steuervorteile zu nutzen und die Altersvorsorge zu optimieren. Gerade im Jahr 2024 wird es dadurch noch wichtiger, sich einen Überblick über die eigene finanzielle Situation zu verschaffen und die bestehenden Verträge regelmäßig zu prüfen. Als unabhängige Finanzberater haben wir die Änderungen in der Finanzwelt ständig im Blick und helfen Ihnen gerne dabei, das Beste aus Ihrer persönlichen Situation herauszuholen.

Gerne laden wir Sie zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch ein. Wir freuen uns auf Sie!

Referenzen

Sergej DK991
26/03/2024
Top Beratung, ich fühle micht sehr gut aufgehoben. Hr. Stegmeir beherrscht sein Fach und weiß wovon er spricht.
Sebastian Deptalla
08/03/2024
Eine extrem menschliche Finanzberatung. Herr Stegmeir und sein Team legen viel Wert darauf, dass ich mich gut aufgehoben fühle, sowohl in Sachen meiner Finanzen, wie auch direkt bei ihnen im Büro. Die Kommunikation ist stets offen und ehrlich. Sie versuchen mir nicht alles anzudrehen, wie ich es von vielen Versicherungen und Banken kenne, sondern sagen sogar häufiger, das etwas unnötig oder gar unrentable sei. Diese Ehrlichkeit in der Branche finde ich nicht oft. Die Kollegen bei beINsure kennen ihr Handwerk, sind up to date, erklären Zusammenhänge verständlich (auch für jemanden wie mich, der wirklich eine Beratung brauchte) und der Kaffee gehört mit zum Service. Achso, und die Zahlen meiner Anlagen schauen erstaunlich gut aus. :-)
Ruth Botzenhardt
23/02/2024
Ich bin vor ca 1 Jahren auf BeInsure gestoßen, da ich einen Finanzberater gesucht habe, der auf Honorarbasis arbeitet. So kann ich mir sicher sein, dass es nicht um Provisionen geht sondern um die beste Anlage, maßgeschneidert auf die individuelle Situation. Herr Stegmeier und sein Team beraten freundlich, zuverlässig und kompetent. Für jede Frage wird sich Zeit genommen.
Andreas Tuerpe
28/01/2024
Als interessierter Laie im Bereich Vermögensaufbau bin ich schon etwas vorbereitet und mit ein paar Ideen zu dem Erstgespräch mit Herrn Stegmeir gegangen. Er hat mich dann schon sehr auf meine Situation abgestimmt beraten und mir geholfen zu identifizieren, welche Strategien in meiner Situation Sinn machen und welche eher nicht. Daraufhin habe ich auch eine erste Handlungsempfehlung bekommen. Das eine Gespräch hatte da schon einen absoluten Mehrwert für mich. Das ist bemerkenswert, denn Erstgespräche bringen oft ja keine konkreten Ergebnisse. Zudem lässt sich über das Erstgespräch hinaus eine für jede Person individuell sinnvolle Form zu langfristigen Beratung finden. Es macht also absolut Sinn hierher zu kommen, um den bescheidenen Vermögensaufbau zu optimieren. Da braucht man keine Berührungsängste haben. Insgesamt war die Beratung ideal, und ich werde das Angebot auch weiter nutzen.
Osman D.
09/10/2023
Herr Stegmeir ist der beste Berater!
Claudia R
01/10/2023
Eine ehrliche und direkte Seele- das Team bin Herrn Stegmeir leiden gute Arbeit - auch hartnäckige Erinnerungen, die uns willkommen sind, damit nichts untergeht.... Immer gerne gesehen. Vielen Dank für die sehr gute Beratung.
Bianca Schell
05/09/2023
Das Team ist sehr freundlich und kompetent. Empfehlenswert!

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