Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich dazu entschließen künftig getrennte Wege zu gehen ist das oft mit Unsicherheit verbunden, aber es eröffnet auch neue Chancen. Vor allem größere Betriebe stellen ihren langjährigen Beschäftigten bei einer betriebsbedingten Kündigung höhere Summen in Form einer Abfindung in Aussicht. Eine Abfindung gilt als freiwillige Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes und die zu erwartenden Verdienstausfälle. Steuerrechtlich zählt eine Abfindung zu den außerordentlichen Einkünften und muss entsprechend komplett versteuert werden. Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie davon aber nicht abführen. Als unabhängiger Anlageberater in Augsburg informieren wir Sie über Steuersparmöglichkeiten bei einer Abfindung und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine lukrative Anlagestrategie. Da wir für Verträge keine Provisionen erhalten haben wir die Freiheit die für Ihre Situation besten Produkte zu finden.

Wie Sie bei einer Abfindung Steuern sparen können – Die Fünftelregelung

Mit der sogenannten Fünftelregelung wird eine Abfindung ermäßigt besteuert. Vereinfacht beschrieben legt das Finanzamt hierbei nur ein Fünftel der Abfindungssumme für die Besteuerung zugrunde und multipliziert das Ergebnis danach mit Fünf. Die Einkünfte werden vom Finanzamt demnach so behandelt, als erhielte der Arbeitnehmer den Betrag zu gleichen Teilen auf fünf Jahre ausgezahlt. Die Fünftelregelung lohnt sich nur für Arbeitnehmer, die weniger als € 58.000 verdienen und damit nicht dem Spitzensteuersatz unterliegen. Außerdem muss die Abfindungssumme höher sein als das im Kündigungsjahr entgangene Gehalt. Deswegen kann es in manchen Fällen günstiger sein, den Auszahlungsmonat für die Abfindung zu verschieben, beispielsweise in den Januar. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet bei der Auszahlung der Abfindung die Fünftelregelung anzuwenden, sofern Sie dadurch eine Steuerersparnis haben. Den Betrag erhalten Sie aber auf einmal ausgezahlt. Je nachdem, wie Sie mit Ihrer Abfindung weiter verfahren, haben Sie Möglichkeiten zusätzlich Steuern zu sparen:

1. Abfindung in Rente umwandeln – Steuersparmodell mit Mehrwert

Die Abfindung in eine Rürup-Rente investieren

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Form einer klassischen Rentenversicherung, eines Fondssparplanes oder einer Fondspolice.

Investieren Sie einen Teil Ihrer Abfindung, etwas mehr als € 25.000 sind möglich, in eine Rürup-Rente, können Sie davon 92 % als Sonderausgabe geltend machen und entsprechend Steuern sparen. Für Verheiratete gelten höhere Beträge.

Vor allem für ältere Arbeitnehmer rentiert sich die Rürup-Rente. Die Rürup-Rente wird nachgelagert versteuert, also erst ab Renteneintritt. Vom Jahr des Renteneintritts hängt die Höhe der Besteuerung ab, denn der zu versteuernde Anteil steigt jährlich um einen Prozentpunkt. Müssen bei Renteneintritt im Jahr 2021 nur 81% der Rente versteuert werden, sind es im Renteneintrittsjahr 2022 schon 82%, usw.

Die Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

Eine Abfindung kann als Einmalzahlung auch in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Das ist für Arbeitnehmer ab 50 Jahren möglich. Wichtig ist, dass nur einmalig ein Betrag eingezahlt werden kann, und zwar innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abfindung. Durch die Zahlung einer größeren Summe erhöhen sich die Entgeltpunkte. Ebenso fallen auf diese Weise geringere Steuern auf die Abfindung an. Im Idealfall zahlt der Arbeitgeber die Abfindung direkt an die DRV.

Unser Tipp: Steuerersparnis und Investition in Rentenvorsorge können sich lohnen. Doch manchmal ist es lukrativer auf beides zu verzichten und die Abfindung gewinnbringend in andere Produkte zu investieren. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten intensiv und erstellen für Sie Modellrechnungen.

2. Abfindung als Sondertilgung für Immobilienkredite – Schneller schuldenfrei?

Soll mit der Abfindungssumme ein Immobilienkredit getilgt werden, lohnt es sich genau nachzurechnen. Die Versuchung ist möglicherweise groß, bei befürchteter Arbeitslosigkeit schuldenfrei zu werden. Doch aufgrund der derzeit niedrigen Kreditzinsen ist eine Anlage in Fonds meist günstiger und ertragreicher als eine möglicherweise gebührenintensive Sondertilgung.

Wir beraten Sie unabhängig zu Ihren Geldanlagemöglichkeiten und beziehen Ihre Verbindlichkeiten in die Anlagestrategie mit ein.

3. Mit der Abfindung Krankenversicherungsbeiträge für 3 Jahre im voraus bezahlen und steuerlich profitieren

Privat Krankenversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte können ihre Krankenversicherungsbeiträge für bis zu 3 Jahre im voraus zahlen.

Das hat den steuerlichen Vorteil, dass in den Folgejahren die Vorsorgepauschale durch andere (eigentlich nicht steuerlich absetzbare) Aufwendungen (z.B. durch bestimmte Versicherungen wie Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen) gefüllt werden kann.

Zusätzlich gewähren einige Krankenversicherungen bei Vorauszahlung einen Rabatt auf die Beiträge von bis zu 4 %.

Diese Regelung gilt nicht für pflichtversicherte Angestellte.

4. Abfindung als Kapitalanlage in erneuerbare Energien – Steuern sparen durch Unternehmensbeteiligung

Unternehmensbeteiligungen in der erneuerbare Energien-Branche werden steuerlich gefördert. Wer seine Abfindung in Solar-Farmen oder Windparks investiert kann hohe Erträge erzielen und gleichzeitig Steuern sparen.

Allerdings birgt diese Form des Investments auch ein hohes Ausfallrisiko, weshalb wir dazu nur raten, wenn die Abfindungssumme für die Alters- oder Zusatzversorgung keine Rolle spielt.

5. Abfindung in Aktien, ETFs und Fonds anlegen – Wohlstand sichern mit Entnahme-Strategie

Eine finanziell sehr lukrative Möglichkeit, Ihre Abfindung zu nutzen ist die Geldanlage in Top-Produkte wie ETFs (Indexfonds), Aktien und Investmentfonds.

Sie bieten langfristig gesehen mit die höchsten Ertragsmöglichkeiten, sind transparent und kostengünstig. Durch eine geschickte Entnahme-Strategie können Sie entweder Ihre monatliche Rente aufbessern, Abschläge durch früheren Renteneintritt ausgleichen oder die Zeit bis zum Renteneintritt finanziell aufbessern. Gleichzeitig profitieren Sie von den Wertzuwächsen.

Je nach Ihren persönlichen Sicherheitsbedürfnissen und Zielen beraten wir Sie unabhängig und finden die für Sie günstigsten Produkte.

Unsere Empfehlung bei einer Abfindung:

Für die meisten Arbeitnehmer ist ein Anlagemix aus Rürup-Rente und Aktien, ETFs oder Investmentfonds die sinnvollste und lukrativste Strategie. Bei unseren Beratungen behalten wir Steuersparmodelle und Ihre persönlichen Ziele im Auge, damit Sie das Maximum aus Ihrer Abfindung herausholen können.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Erstberatung in unserem Augsburger Büro.