Unabhängigkeit, der “Zustand der Selbstständigkeit” und die “Fähigkeit einer Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung”. Die Unabhängigkeit gilt als Grundsatz selbstbestimmter Entscheidungen – in sämtlichen Lebensbereichen. Wie aber verhält sich dies in der Finanzbranche, gibt es hier echte Unabhängigkeit? Was steckt hinter den Bezeichnungen “Vermittler”, “Makler” und “Berater”?  Und wie hilft der Gesetzgeber Kunden, die tatsächliche Unabhängigkeit des Vermittlers herauszufinden?

Die Berufsbezeichnung – ein erster Hinweis auf Unabhängigkeit

Vermittler, Makler, Berater? Alles die gleiche Bezeichnung für einen Beruf? Nein, definitiv nicht! Allein die Bezeichnung kann Ihnen erste Hinweise auf die Unabhängigkeit bieten – hier lohnt es, genau hinzusehen: Ein Vermittler arbeitet ausschließlich für eine oder wenige Gesellschaften. Demzufolge kann er nur aus wenigen Tarifen weniger Anbieter wählen. Ein Versicherungsmakler verfügt über eine größere Auswahl: Meist können mindestens 50 verschiedene Gesellschaften und deren Tarife angeboten werden. Sowohl Makler als auch Vermittler stützen sich jedoch auf Provisionszahlungen seitens der Finanz- oder Versicherungsunternehmen. Möglicherweise werden Ihnen also nur diejenigen Tarife angeboten, die höhere Provisionen oder Zuwendungen für den Vermittler oder Makler bedeuten.

Der Honorarfinanzanlagenberater bzw. Versicherungsberater kann Ihnen die gesamte Bandbreite an Angeboten bieten. Da er keinerlei Provisionen erhält oder in Abhängigkeiten zu Banken oder Versicherungsgesellschaften steht, kann er tatsächlich unabhängige Beratung gewährleisten. Die Vergütung wird beim Honorarfinanzanlagenberater in Form einer zuvor vereinbarten Honorarforderung direkt vom Kunden bezahlt – versteckte Kosten, Gebühren oder Zuwendungen gibt es nicht.

Vorsicht jedoch vor Schein-Unabhängigkeit! Als “unabhängiger Vermögensberater”, “unabhängiger Vermittler” oder auch “unabhängiger Finanzoptimierer” kann jeder auftreten – selbst nicht in der Finanzindustrie tätige Privatpersonen können theoretisch die Begriffe für sich nutzen. Diese “Berufsbezeichnungen” sind nicht geschützt. Sie werden oft benutzt, um eine eventuelle Abhängigkeit zu einem oder wenigen Gesellschaften zu verschleiern. Hier werden unabhängige Beratung und Betreuung nur suggeriert und Kunden unter dem Deckmantel der “Unabhängigkeit” getäuscht – ein Spiel mit der Ahnungslosigkeit der Kunden.

Transparenz dank Vermittlerregister

Der Gesetzgeber ist sich diesem Spiel bewusst und sorgt für Transparenz in der Versicherungs- und Finanzbranche: Jeder Vermittler, Makler und Berater ist gesetzlich verpflichtet, sich in das Vermittlerregister der IHK eintragen zu lassen. Täuschungsmöglichkeiten existieren hier nicht. Das Register ist frei zugänglich – Sie können also selbst die Unabhängigkeit Ihres Vermittlers herausfinden.

Unser Tipp: Prüfen Sie vor Ihrem Vertragsabschluss den Status Ihres Vermittlers – und fragen Sie nach einer möglichen Honorarberatung. Den Status Ihres Vermittlers können Sie im Vermittlerregister oder auf der sogenannten Erstinformation herausfinden, fordern Sie konkrete Auskunft ein.