Sind Sie auch schon einmal dem Hinweis “zusätzlicher Vorsorgebedarf” am Ende Ihres Rentenbescheids begegnet? Die gesetzliche Rentenversicherung weist Sie mit diesem Hinweis darauf hin, dass ohne eine zusätzliche private Absicherung Ihr Lebensstandard im Alter nicht gehalten werden kann. Dies ist durch eine geringere Steigerung der Rentenhöhe aufgrund des demografischen Wandels begründet. Um dieser Versorgungslücke entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge: Verbraucher können sich entscheiden, ob sie staatliche Zuschüsse oder eine flexiblere Verfügbarkeit der liquiden Mittel bevorzugen. Lesen Sie in diesem Blogbeitrag mehr über die Basisrente und wie die Verbraucher von steuerlichen Begünstigungen profitieren können. 

Was ist eine Basis-Rente?

Die im Jahr 2005 eingeführte Basis-Rente stellt neben der bekannteren Riester-Rente eine zusätzliche Möglichkeit dar, für das Alter vorzusorgen und dabei von Steuervorteilen zu profitieren. Diese auch unter dem Namen Rürup-Rente bekannte Altersvorsorge ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für gutverdienende Arbeitnehmer geeignet. Die Basisrente kann flexibel gestaltet und an die persönliche Lebenssituation angepasst werden. Es ist eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, als auch ein Fondssparplan mit ETFs möglich. Die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Außerdem können Basisrenten mit weiteren Finanzprodukten wie z. B. einer Arbeitskraftabsicherung kombiniert werden. 

Welche Steuervorteile bietet die Rürup-Rente?  

Jedes Jahr können die eingezahlten Beiträge in die Basisrente steuerlich geltend gemacht werden. Der Anteil der abzusetzenden Beiträge wird hierbei jährlich um 2 % erhöht. Im Jahr 2022 sind 94 % der Beträge zur Basisrente von der Steuer absetzbar. Ab dem Jahr 2025 ist eine Anrechnung von 100 % möglich. Zusätzlich wird der abzugsfähige Höchstbetrag angepasst: Dieser beträgt im Jahr 2022 25.639 € bzw. 51.278 € für Ehepaare. Die Leistungen aus der Basisrente werden ähnlich wie die der gesetzlichen Rente nachgelagert versteuert. Somit fallen während der Einzahlungsphase keine Steuern an, sondern erst bei Bezug der Leistungen. Der Anteil dieser Besteuerung steigt bis zum Jahr 2040 kontinuierlich an. Daher ist die Höhe der Besteuerung vom Zeitpunkt der erstmaligen Rentenzahlung abhängig. Ab 2040 muss die Basisrente dann ganz versteuert werden. In der Regel lohnt sich die Basisrente aber dennoch, da im Alter Ihr persönlicher Steuersatz häufig geringer ist als während Ihres Berufslebens. Mit der Rürup-Rente können Sie ETFs kaufen und Ihren ETF-Sparplan anschließend steuerlich geltend machen.  

Was müssen Sie beim Abschluss einer Basisrente beachten?

Beim Abschluss einer Basisrente ist zu beachten, dass es sich bei diesem Finanzprodukt um eine monatliche Rentenauszahlung handelt. Die Basisrente kann somit nicht per Einmalzahlung ausgezahlt, beliehen oder vererbt werden. Ein Basisrentenvertrag kann auch nicht gekündigt werden. Allerdings ist eine Beitragsfreistellung jederzeit möglich. Behalten Sie die entstehenden Kosten im Blick: In der Regel verlangen Anbieter Gebühren für den Abschluss und die Verwaltung des Vertrags sowie gegebenenfalls für die Verwaltung der Fonds. Teilweise fallen sogar Gebühren für Zuzahlungen oder sonstige Leistungen an. Es ist daher wichtig, die Tarife der Anbieter vorher genau zu vergleichen, da die Kosten unter Umständen die Renditen überbieten können. 

Mit welchen Änderungen müssen Sie in 2022 bei Ihrer Rürup-Rente rechnen? 

Anfang 2022 sinkt die Beitragsbemessungsgrenze der alten Bundesländer für die gesetzliche Rentenversicherung von 7.100 € auf 7.050 €. In den neuen Bundesländern steigt sie von 6.700 € auf 6.750 €. Da der Höchstbeitrag der Basisrente von der Beitragsbemessungsgrenze abhängig ist, wirkt sich dies auch auf den steuerlichen absetzbaren Beitrag der Basisrente aus. So können 2022 nur noch 25.639 € geltend gemacht werden, anstelle 25.787 €. Aufgrund der um 2 % höheren Berücksichtigung der abzusetzenden Beiträge steigt der maximal abzusetzende Steuerbetrag aber dennoch.   

Weiterhin plant die Regierung einige Neuerungen bei Ihrer Rentenpolitik. Zunächst soll einer möglichen Doppelbesteuerung von Beiträgen und Auszahlungen der Rente vorgebeugt werden. Daher ist eine volle, steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und die Basisrente bereits 2023, statt wie bisher im Jahr 2025, geplant. Zusätzlich soll die vollständige Besteuerung der Rentenauszahlungen nach hinten verlagert werden: Es ist ein jährlicher Anstieg um 0.5 % geplant, sodass eine gänzliche Besteuerung erst 2060 erfolgen würde. 

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